Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der myartwork GmbH.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch die Auftragserteilung oder Annahme der Leistung bzw. Lieferung als anerkannt und gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritten, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich im Einzelfall widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt hierin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsschluss, Preise
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten und richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist jeweils der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig über Art, Umfang und Zeit der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen oder Unterlagen fristgerecht und kostenfrei zu liefern.
myartwork ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der Inhalt der angelieferten Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Er stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter – einschließlich etwa anfallender Rechtsverfolgungskosten – frei.
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise sind EURO-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ab Werk ohne Umsatzsteuer. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in den Preisen nicht beinhaltet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Für Konzepte, Skizzen, Layouts, Probedrucke, Muster oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, wird vom Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung berechnet.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. Dienstleistung ausgestellt. Dies gilt auch bei Fertigstellung von Teilleistungen.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlung oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei dem Auftragnehmer eingeht, als Zahlungseingang.
Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht oder nur teilweise, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 4% per anno zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Wird nachträglich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, welche die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gefährdet, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen einzustellen. Das gleiche Recht steht dem Auftragnehmer zu, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Gerät der Auftraggeber mit einer Forderung in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Forderungen fällig stellen. Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferanten. Der Auftraggeber hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
3. Urherber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von myartwork im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Nutzungsrechte Dritter sind hiervon ausgeschlossen und müssen vom Kunden separat erworben werden.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei myartwork.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt der von ihm gelieferten Vorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Von etwaigen Ansprüchen in diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
myartwork darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen myartwork und Kunde ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten von myartwork dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Bei Zuwiderhandlung steht myartwork vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von myartwork.
Über den Umfang der Nutzung steht myartwork ein Auskunftsanspruch zu.
4. Lieferungen
Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen, ansonsten ist die Ware nur nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
5. Lieferzeit
Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich zugesagt worden sind. Die Vereinbarung eines bestimmten Liefertermins begründet kein Fixgeschäft. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Der Auftragnehmer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber eine vertragliche Mitwirkungspflicht gegenüber dem Auftragnehmer nicht erfüllt.
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Eingangsbestätigung der Bestellung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeiten eingelagert wird. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Ist eine vom Auftraggeber übermittelte Druckdatei fehlerhaft oder entspricht sie nicht den vorausgesetzten Spezifikationen, beginnt eine neue Lieferzeit mit Eingang der fehlerfreien Druckdatei. Die Unmöglichkeit der Lieferung oder die Überschreitung der Lieferzeit hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten, falls diese durch Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Versagen von Verkehrsmitteln oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse verursacht werden. Eine hierdurch zurückzuführende nur vorübergehende Überschreitung der Lieferzeit und unwesentliche Überschreitung des Preises berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten.
6. Lieferungsverzögerung und -verzug
Bei Verzögerungen der Lieferung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist oder falls gesetzlich eine Frist entbehrlich ist vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Lieferverzögerungen nur nach Maßgabe der Nr. 8.
7. Beanstandungen
Beanstandungen von erkennbaren Mängeln sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nur zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn durch die Mängel die Lieferung insgesamt wesentlich beeinträchtigt ist.
Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Fall verzögerter, unterlas- sener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mangelbeseitigung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht, insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, etwas anderes ergibt.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer lediglich nach Maßgabe der Nr. 8.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen vorgenannten Fällen haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ferner haftet der Auftragnehmer in diesen Fällen nicht für Schäden, welche durch den Liefergegenstand an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen, verursacht werden. Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3. Der Auftragnehmer speichert die übermittelten Dateien nur für die Dauer des Auftrages, sofern keine andere Speicherdauer ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Dateien, welche ihm der Auftraggeber übermittelt, der Auftraggeber hat selbst Sicherungskopien anzufertigen und vorzuhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Nr. 8.1.
8.4. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Freigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Nr. 8.5. Die Haftungsbegrenzung der Nr. 8.1. – 8.4. gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, der Organe sowie der sonstigen Repräsentanten des Auftragnehmers.
8.6. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch myartwork erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen.
Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. myartwork ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt myartwork von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Die Anmeldung solcher Bedenken durch myartwork beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
Erachtet myartwork für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.
8.7. myartwork haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. myartwork haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9. Übermittlung digitaler Unterlagen
9.1. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Auftragnehmers zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Unterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Verarbeitung zu. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber schuldhaft sonstige Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste nicht beachtet, die für die Qualität der Verarbeitung unmittelbar von Bedeutung sind.
9.2. Werden Unterlagen dem Auftragnehmer digital übermittelt, haftet der Auftraggeber dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Auftragnehmer löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Auftragnehmer behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Auftragnehmer weiteren Schaden verursachen.
10. Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – oder sonstige Ansprüche oder Rechte wegen Mängeln beträgt ein Jahr.
10.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr.
10.3. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung.
10.4. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes. Sie gelten ferner nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die genannten Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (zum Begriff vgl. Nr. 8.2.).
10.5. Alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres. Der Beginn dieser Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Autorenkorrekturen
Besteller- und Autorenkorrekturen werden nach der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
12. Schutzrechte, sittenwidrige Inhalte
Der Auftraggeber erklärt, dass er Inhaber der zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte der übermittelten Unterlagen und Daten, insbesondere der Vervielfältigungsrechte, ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung (z.B. Urheber- oder Markenrechtsverletzung) frei.
Strafbare, sittenwidrige oder gegen die ethische Grundordnung verstoßende Aufträge werden nicht angenommen. Der Auftragnehmer behält sich für diese Fälle ein Rücktrittsrecht vor.
13. Hinweise zum Schutz der Kundendaten
Die Kundendaten werden zum Zwecke der Eigenwerbung des Auftragnehmers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Soweit erforderlich (regelmäßig z.B. bei Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail), erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers. Unabhängig davon kann der Auftraggeber der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung jederzeit gegenüber der myartwork GmbH & Co. KG (Ulmenstr. 52h, 90443 Nürnberg) widersprechen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das gilt auch, wenn das deutsche Recht auf ausländisches Recht verweisen sollte. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Nürnberg.
Durch etwaige Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit möglich, verwirklicht.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.